Ein Blogger kann unter Umständen für ein auf seinem Blog eingebundenes YouTube-Video auf Unterlassung haftbar gemacht werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg. Der Blogger hätte sich vorher über die Rechtmäßigkeit des Videos informieren müssen.															Urteil: Blogger haftet für verlinktes YouTube-Video
 Mai 24th, 2012 
 teltarif.de - Mobilfunknews 
Ein Blogger kann unter Umständen für ein auf seinem Blog eingebundenes YouTube-Video auf Unterlassung haftbar gemacht werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg. Der Blogger hätte sich vorher über die Rechtmäßigkeit des Videos informieren müssen.															


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